MARTIN HEYNERT

Rechtsanwalt

Kriminalfälle und Ermittlungen

sind seit 2012 der Schwerpunkt meiner von Magdeburg und Hildesheim aus bundesweit* tätigen Rechtsanwaltsbüros. Zuvor, von 2002 - 2011, habe ich Erfahrungen als Allgemeinanwalt in Gemeinschaft mit den Kollegen Heyken & Wodsack in Hildesheim gesammelt. Ich verbinde solide juristische Arbeit v.a. im gesamten Strafrecht mit starken eigenen Ermittlungen. Zusätzlich zum Volljuristen bin ich als Ermittler und Personenschützer ausgebildet und berufserfahren, davon knapp 2 Jahre in den USA [Lebenslauf]. Dort bin ich ähnlich gut wie in Deutschland vernetzt. Mich unterstützen im investigativen Teil einige ehemalige MEK-Kommissare. Wir können viele unklare Sachverhalte [Echte Fälle] mit eigenen Ressourcen aufklären, wenn es Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht machen wollen oder sollen.

Wir werden auf Geschädigten- oder Beschuldigtenseite tätig oder präventiv für Sicherheitsberatungen.

* Außer vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen

  • ECHTE FÄLLE
  • DIEBISCHE ELSTERN

    Dem Geschäftsführer eines Second-Hand-Bekleidungsgeschäfts fielen unerklärliche Fehlmengen auf. Etwa gleichzeitig legten sich drei Mitarbeiterinnen neue VW Beetle zu.

    Eine Observation ergab, dass sie jeden 3. Donnerstag abends, wenn der Geschäftsführer schon nach Hause gegangen war, das Geschäft aber noch länger geöffnet hatte, blaue Mülltüten voller Oberbekleidung bis unter das Dach in ihre Beetle stopften und über eigene eBay-Shops verkauften.

    Am nächsten 3. Donnerstag nahm ich mit den Kanzleikommissaren die drei auf frischer Tat fest.

    Vor die Wahl zwischen Polizei (Anzeige, Inhaftierung) und Kooperation gestellt, entschieden sich zwei sofort für Kooperation. Die dritte benötigte intensivere Bearbeitung. Schließlich unterzeichneten alle drei Eigenkündigungen ihrer Arbeitsverträge, Schuldanerkenntnisse über insgesamt 90.000 € und Geständnisse. Dafür verzichtete mein Mandant auf Strafanzeigen.

    DER GELBE LAMBORGHINI URUS FÜR MALI

    5 Männer aus Mali wollten in Bielefeld einen gebrauchten, gelben Lamborghini Urus (SUV) kaufen. Sie hatten das Angebot für 230.000 € auf einem Internet-Portal entdeckt. Sie überwiesen diesen Betrag von ihrer afrikanischen Bank auf die Sparkasse B. Nur bekamen sie das Fahrzeug nie. Es existierte wohl nur auf dem Foto.

    Der Emissär der Mali-Männer wurde bei einem Inkasso-Besuch in B. von den Verkäufern verprügelt. Er rief die Polizei. Die wollte nur eine Anzeige wegen Körperverletzung aufnehmen, nicht aber wegen des viel schwerwiegenderen Betrugsdelikts. Über Vermittlung des Präsidenten einer ausländischen Anwaltskammer, der von meinen investigativen Erfolgen gehört hatte, kamen die Mali-Männer zu mir.

    Unsere Ermittlungen deckten organisierte Verbrecherkreise auf, die mit dieser Masche schon zahlreiche andere geschädigt hatten. Auf unsere Ermittlungen hin begann die Polizei jetzt mit einem Ermittlungsverfahren. Demnächst steht Hauptverhandlung vor dem Strafgericht an.

    MÖRDERISCHE AUSGRÜNDUNG

    Der Chef eines inhabergeführten Produktionsunternehmens (Nische) war einige Monate mit Burn-Out ausgefallen. Zwei führende Mitarbeiter wollten die Gelegenheit nutzen, das Unternehmen zu übernehmen. Sie holten den untreuen Steuerberater mit ins Boot (der Fall spielte tatsächlich an der Küste). Als der Chef wider erwarten wieder gesund wurde und zurückkehrte, löste einer der beiden Mitarbeiter an dessen Sportwagen eine Mutter an der Bremsleitung, so dass die Bremsflüssigkeit in geringen Mengen herausgedrückt wurde. Glücklicherweise bemerkte der Chef das eigenartige Bremsverhalten.

    Wir klärten zunächst die Bremsmanipulation durch einen Gutachter auf und konnten ein technisches Versagen ausschließen.

    Unsere weiteren Ermittlungen ergaben einen Konstrukteur von Sondermaschinen, den die beiden Mitarbeiter für den Nachbau der zentralen Produktionsmaschine, des Geschäftsgeheimnisses, des "golden nugget", angeheurt hatten. Nachdem ich ihm die Hintergründe erläutert hatte, legte er ein Geständnis ab.

    Die Mitarbeiter wurden entlassen und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Die Bremsmanipulation konnte man jedoch keinem einzelnen Täter eindeutig zuordnen, den kriminellen Ausgründungsversuch schon.

    VON DER EIGENEN MUTTER FÜR SADO-PORNOS MISSBRAUCHT

    Als Opferanwalt vertrete ich ein inzwischen 12-jähriges Kind, dass von seiner Mutter zum Dreh sadistischer Videos missbraucht wurde - z.B. wo das Kind in einem Schwimmbad unter Wasser gezogen wurde, bis es bewusstlos geworden war. DAnn sah man auf dem Film, wie der Rettungswagen kam. Aktuell fanden zwei richterliche Videovernehmungen statt und hoffentlich gibt es bald die Anklage. Das Kind muss dann nicht mehr im Gerichtssaal auftreten. Das richterliche Video ersetzt das. Aber ich werde die Interessen des Kindes in der Hauptverhandlung stark vertreten.

  • LEBENSLAUF MARTIN HEYNERT
  • 1976-1977 Zwei Semester Oekonomie in Hannover, dann Wechsel zur juristischen Fakultät.

    1977-1984 Student der einstufigen Juristenausbildung in Hannover, davon 2 Jahre [Vertiefungsstudium] "abweichendes Verhalten" (Strafrecht, Kriminologie und Kriminalwissenschaften, Profs. Sack, Callies et al.). 1984 einstufiges Staatsexamen zum Volljuristen (mit Befähigung zum Richteramt, zum höheren Verwaltungsdienst, zum Rechtsanwalt). 

    1981-1983 Ausbildung als Legal Investigator durch ehemalige FBI-Agenten an einem amerikanischen Institut (Fortis) und einen früheren leitenden Kriminalbeamten aus Berlin. Ausbildung im Personenschutz an diesem amerikanischen Institut. 

    1983-1993 Leitung der Wirtschaftsdetektei Pro Secura, die im "kalten Krieg" 1983-1989 von amerikanischen High-Tech-Unternehmen mit der Abwehr kommunistischer Spionage beauftragt wurde. [Stasi-Dossier].

    1994-1996 Erste Tätigkeit als Rechtsanwalt.

    1997-2001 Kaufmännische Leitung des DETEGO-Projekts. Geschäftsgegenstand war die Entwicklung einer Software-Lösung auf der Idee von Lotus Agenda zur nachrichtendienstlichen Verschlagwortung und Auswertung großer Datenmengen.

    Bis 2001/2002 auch Sicherheitsberater und Abwehrspezialist in der EMEA-Region für zwei der größten US-Konzerne, dabei Schulung auf den Sicherheitsstrukturen, dem ISMS (Integrated Security Management System), des weltgrößten Energiekonzerns.

    2002-2012 Als alleinerziehender Vater von zwei Kindern 10 Jahre lang "ganz normaler Teilzeit-Universalanwalt" mit den Kollegen Heyken & Wodsack in Hildesheim.

    Seit 2012 Rechtsanwalt mit diesem Schwerpunkt in Magdeburg und Hildesheim. 

    "If we value the pursuit of knowledge, we must be free to follow wherever that search may lead us."

    Adlai Stevenson

  • VERTIEFUNGSSTUDIUM ODER FACHANWALT?
  • Martin Heynert:

    "An der Universität Hannover belegte ich 4 Semester / 2 Jahre das Vertiefungsstudium "abweichendes Verhalten". Inhalt waren Strafrecht, Polizeirecht, Kriminologie (Lehre vom Verbrechen). Meine Prüfung fand vor dem Landesjustizprüfungsamt statt.

    Zum Vergleich: Für den Fachanwaltstitel Strafrecht muss man 120 Stunden Theorie bei einem zumeist kommerziellen Lehrgangsanbieter hören, dann drei Klausuren schreiben und 60 Fälle nachweisen."

  • WAS IST EIN KRIMINALANWALT?
  • Kriminalanwalt, Criminal Lawyer, Avocat Criminel, Abogado Criminalista sind die weltweit üblichen Bezeichnungen für einen Rechtsanwalt, der sich besonders auf Strafrecht, unerlaubte Handlungen, abweichendes Verhalten und deliktisches Handeln orientiert hat.

    Kriminal bedeutet die Befassung mit Kriminalem, kriminell hingegen das verbrecherische Tun.

  • WAS IST EIN VOLLJURIST ODER UNIVERSALJURIST?
  • Martin Heynert:

    "Ich habe zwar besondere Fähigkeiten im Strafrecht, aber mich nicht darauf beschränkt, sondern bin in allen großen Rechtsgebieten (Zivil, Straf, Verwaltung) gut ausgebildet und erfahren. Denn ich bin Volljurist mit deutschem Staatsexamen. Die strafrechtlichen, kriminalistisch-kriminologischen und investigativen Fähigkeiten sind ein Plus dazu, nicht ein Minus bei den anderen Rechtsgebieten.

    Ich arbeite fallorientiert, nicht rechtsgebietsspezialisiert. Wenn ich im Geschädigtenmandat einen Kriminalfall angehe, berührt das meistens mehrere - teilweise viele - Rechtsgebiete. Ein untreuer Mitarbeiter eines mittelständischen Unternehmens, der Betriebsgeheimnisse weitergibt, löst strafrechtliche, zivilrechtliche, wettbewerbsrechtliche und arbeitsrechtliche Probleme aus. Es ist meine Anwaltsauffassung, sämtliche aus einem Delikt entstehenden Rechtsfragen vertreten zu können, ohne das sich der Mandant - wie in diesem Fall - vier spezialisierte Kollegen und am besten noch einen fünften als Dirigenten des Orchesters beschaffen muss.

    In Deutschland werden Juristen traditionell als Universaljuristen ausgebildet, die in den drei großen Rechtsgebieten (Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht) Examensreife haben müssen. An meiner Universität Hannover konnte man damals einen Vertiefungsbereich wählen. Bei mir war das "abweichendes Verhalten."

  • VORTEILE EINES INVESTIGATIVEN RECHTSANWALTS
  • Gegenüber Privatdetektiven

    Ermittlungen durch einen investigativen Rechtsanwalt durchführen zu lassen, kann einige Vorteile gegenüber der Beauftragung von Privatdetektiven mit sich bringen:

    • Der Rechtsanwalt hat ein akademisches Staatsexamen und wird vor seiner Zulassung auf Zuverlässigkeit überprüft. Privatdetektive brauchen in Deutschland keine Zulassung oder Berufsprüfung. Wie kann man da sicher sein, dass der Detektiv mit der größten Werbung nicht die kleinste Seriosität hat?
    • Der Rechtsanwalt ist Berufsgeheimnisträger und hat ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO). Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft können ihn nicht zwingen, ihnen seine Ermittlungsergebnisse zu benennen. Eine Ausnahme ist die Pflicht zur Anzeige bevorstehender schwerer Straftaten, §§ 138, 139 StGB.
    • Der Rechtsanwalt kann mit seiner Verfahrenserfahrung beurteilen, welche Beweise überhaupt benötigt und welche Fakten überhaupt noch aufgeklärt werden müssen. Das erspart teure Nachforschungen, die sich später im Prozess als völlig irrelevant herausstellen. Man muss nicht immer alles observieren.
    • Die Legalität der Ermittlungsmethode ist äußert wichtig, denn sonst wird es in einem Beweisverwertungsverbot enden. Der Rechtsanwalt ist der Fachmann für Legalitätsfragen.
    • Detektivische Ermittlungen unter einer "Legende" (Lüge) oder gar als "Agent Provocateur" können in einem Beweisverwertungsverbot enden (anders bei anwaltlicher "kriminalistischer List").
    • Observationen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen legal und können sonst in einem Beweisverwertungsverbot und hohen Regressforderungen des Beobachteten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts enden. Der Rechtsanwalt kann das berechtigte Interesse fachmännisch prüfen.
    • Auskunftspersonen reden möglicherweise eher mit einem Rechtsanwalt als mit einem Detektiv.


    Gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft

    Ermittlungen durch einen investigativen Rechtsanwalt durchführen zu lassen, kann auch einige Vorteile gegenüber der Erstattung einer Anzeige bei der Polizei und behördlichen Ermittlungen mit sich bringen:

    • ​​​​​Keine Anzeigepflicht wie ein Staatsanwalt (§ 160 StPO) oder die Kriminalpolizei (§ 163 StPO).
    • Auskunftspersonen reden erfahrungsgemäß eher mit einem Anwalt als mit einem Polizisten.
    • Die außergerichtliche Einigung mit dem Gegner unter Verzicht auf eine Anzeige bleibt möglich.
    • Mandant kann die Richtung der Sachaufklärung steuern, diese aber auch opportunistisch beenden.
    • Strafanzeigen kann man prinzipiell nicht mehr zurücknehmen (nur Strafanträge).
    • Staatsanwaltschaft/Polizei vertreten primär das Bestrafungsinteresse des Staates.
    • Keine Gefahr, wenn bei der Sachaufklärung auch Schmutz über den Mandanten mit hochkommt.


  • ÜBER UNSERE METHODEN
  • Im juristischen Teil hat IT in den letzten Jahren viel verändert: Wir rufen Präzedenzentscheidungen in Echtzeit aus juristischen Datenbanken wie Beck-Online ab, übermitteln in Echtzeit Schriftsätze über das elektronische Justizpostsystem beA an andere Rechtsanwälte, Gerichte und Behörden und führen Akten digital. Essentiell bleibt die Fähigkeit, für Ihre Sache wie im alten Rom als subjektiver "Procurator" überzeugend argumentieren zu können. (Siehe auch hier: Universaljurist.)

    Auch im investigativen Teil hat IT Ermittlungsmethoden verändert, essentiell aber bleiben die Fähigkeit, Tathypothesen auf den richtigen Punkt zwischen Phantasie und Paranoia entwickeln zu können und die klassischen Tugenden der aussagepsychologisch raffinierten Befragung und ggf. der Observation.

    Man sollte den richtigen Leuten im richtigen Moment die richtigen Fragen stellen können.

  • DAS DA MIHI FACTA PRINZIP
  • "Da mihi facta dabo tibi ius" sagten schon im alten Rom die Richter zu ihren Kunden. Es bedeutet "gib mir Fakten, dann gebe ich dir Recht". Im deutschen Rechtssystem und vielen anderen (sehr stark in den USA) lebt dieses Prinzip heute als Parteimaxime oder Beweismaxime fort.

    Der Richter ist nicht der Beweisermittler einer  Partei, sondern entscheidet über das, was ihm die Parteien vorlegen. Viele Parteien begehen den Fehler, ihre Version der Geschichte nur vorzutragen, ohne sie jedoch eindeutig beweisen zu können, wenn der Gegner bestreitet. Klassische Rechtsanwälte überlassen die Faktenbeibringung - das investigative Geschäft - gerne der Partei, die dann häufig auf Privatdetektive zurückgreift. Denn an den juristischen Fakultäten deutscher Universitäten werden keine Ermittlungswissenschaften gelehrt. Da es in Deutschland aber keine Zulassungspflicht und keine staatlichen Wissensprüfungen für Privatdetektive gibt, kann sich jedermann Privatdetektiv nennen.

    Wenn der Rechtsanwalt aber überzeugende Beweise hat, kann er seinen Fall sehr sicher auf dem objektiven Faktischen (dem Sachverhalt) aufbauen und vermeidet, dass der Richter seinen Fall kassiert, weil er eine andere Rechtsauffassung hat. Denn Rechtsauffassungen sind immer plural und subjektiv.

Investigation