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Volljurist oder Universaljurist

Ich habe zwar besondere Fähigkeiten im Strafrecht, aber mich nicht darauf beschränkt, sondern bin in allen großen Rechtsgebieten (Zivil, Straf, Verwaltung) gut ausgebildet und erfahren. Denn ich bin Volljurist mit deutschem Staatsexamen. Die strafrechtlichen, kriminalistisch-kriminologischen und investigativen Fähigkeiten sind ein Plus dazu, nicht ein Minus bei den anderen Rechtsgebieten.

Ich arbeite fallorientiert, nicht rechtsgebietsspezialisiert. Wenn ich im Geschädigtenmandat einen Kriminalfall angehe, berührt das meistens mehrere - teilweise viele - Rechtsgebiete. Ein untreuer Mitarbeiter eines mittelständischen Unternehmens, der Betriebsgeheimnisse weitergibt, löst strafrechtliche, zivilrechtliche, wettbewerbsrechtliche und arbeitsrechtliche Probleme aus. Es ist meine Anwaltsauffassung, sämtliche aus einem Delikt entstehenden Rechtsfragen vertreten zu können, ohne das sich der Mandant - wie in diesem Fall - vier spezialisierte Kollegen und am besten noch einen fünften als Dirigenten des Orchesters beschaffen muss.

In Deutschland werden Juristen traditionell als Universaljuristen ausgebildet, die in den drei großen Rechtsgebieten (Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht) Examensreife haben müssen. An "meiner" Uni Hannover konnte man damals einen Vertiefungsbereich wählen. Bei mir war das "abweichendes Verhalten".