![Rechtsanwalt Heynert, Strafrecht plus Ermittlungen](media/images/010125-gruen-strafrecht-plus-ermittlungen.jpg)
Strafrecht plus Ermittlungen
Anders als im Zivilprozess, wo Anwalt gegen Anwalt streitet, hat es der Rechtsanwalt im Strafprozess mit der Staatsmacht in Form von Staatsanwälten und Polizeibeamten zu tun. Um hier auf Augenhöhe zu sein, hat die Rechtsanwaltskanzlei Heynert auch sehr starke investigative Fähigkeiten ausgebildet. Wir können deshalb hier richtig gute eigene Ermittlungen leisten, wenn Staatsanwaltschaft und Polizei es nicht wollen, sollen oder können. Unsere Stärke im objektiven Sachverhalt war für unschuldig Beschuldigte oder enttäuschte Opfer von Straftaten oft die Rettung, wenn sich die Staatsmacht bereits festgelegt hatte.
Wir kombinieren hier also etwa gleichstarke Fähigkeiten zu Rechtsberatung/-vertretung und Ermittlungen, im gesamten Strafrecht, insbesondere bei Wirtschaftskriminalität und auch bei unlauterem Wettbewerb.
Martin Heynert war vor seiner Anwaltskarriere 10+ Jahre Leiter der Wirtschaftsdetektei Pro Secura [Lebenslauf]. Hier arbeiten mit ihm einige ehemalige Kripo-Kommissare an der Aufklärung von Delikten. Wir führen offene und verdeckte Ermittlungen sowie fixe und mobile Observationen durch. Am wichtigsten aber ist die investigative Spekulationsfähigkeit als Kombination aus kriminaler Phantasie und kriminaler Fallerfahrung, um sich alternative Tathypothesen überhaupt ausdenken und dann abprüfen zu können. Der gute Kriminalermittler braucht also gute Phantasie, der Rechtsanwalt braucht sie gerade nicht, denn er soll nüchtern den objektiven Sachverhalt unter die juristischen Normen "subsumieren".
für Beschuldigte oder Geschädigte
Wegen dieser besonderen investigativ-juristischen Fähigkeit war die Kanzlei in den letzten Jahren immer wieder in spektakulären Strafverfahren tätig, aktuell z.B. in der Staatsschutzsache "Prinz Reuß" mit Hintergrundermittlungen alternativ zum BKA, gegen das Kinderpornosystem "Amelie", gegen einen organisierten Bestellbetrug mit etwa 1000 Fällen zu Lasten eines Herstellers vom Premium-Hausgeräten, gegen den "Finanzguru" einer der größten deutschen Werften wegen weltweiten Abschreibungstricks ("Schiffe versenken") und aktuell als Verteidiger mit Entlastungsermittlungen für einen Bauunternehmer, dem wohl zu Unrecht vorgeworfen wird, Rocker mit Brandanschlägen zur "heißen Entmietung" beauftragt zu haben.
Rechtsanwaltskollegen können unsere Sachaufklärungsfähigkeiten isoliert als Legal Outsourcing zur Auslagerung ihrer eigenen Sachaufklärungs-Berufspflicht nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 BRAO beauftragen.
Prominente echte Fälle (anonymisiert)
- - betreffend Unternehmen
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Ein metallverarbeitender Betrieb erhielt einen anonymen Hinweis, dass es zu Diebstählen an den Rohstofflieferungen käme. Eine Überwachung bestätigte den Verdacht. Die Ermittlungen ergaben, dass sich im Betrieb, ausgehend von einem eingestellten Einwanderer, eine islamistische Zelle gebildet hatte. Sogar der Vorarbeiter der Schmelzerei, ein katholischer Pole, wirkte mit und schaffte den Dieben freie Bahn. Ich wunderte mich über den Verkaufserlös der "Sore" weit unter Hehlerpreis. Die Täter spendeten den Erlös an eine nahegelegene Moschee, die daraus Auftritte eines Hasspredigers bezahlte. Meine Ermittlungen bestätigten den Verdacht und führten zu fristlosen Entlassungen der vier Täter, von denen einer noch vor das Arbeitsgericht zog. Damit löste er aber ein Strafverfahren gegen sich aus.
Der Inhaber einer Restaurationswerkstatt für hochpreisige historische Automobile erkrankte für einige Monate schwer. In der Zwischenzeit kaperten seine führenden Mitarbeiter das Unternehmen. Als der Unternehmer zurückkehrte, stand er den Tätern natürlich im Weg. Sie manipulierten den vom Unternehmer selbst genutzten Oldtimer-PKW an der Bremsanlage. Dem Unternehmer fielen aber glücklicherweise geringe Mengen Flüssigkeit unter seinem Fahrzeug auf. Meine Ermittlungen bestätigten den Verdacht und führten zu fristlosen Entlassungen der Täter.
Dem Geschäftsführer eines Second-Hand-Bekleidungsgeschäfts fielen unerklärliche Fehlmengen auf. Etwa gleichzeitig legten sich drei Mitarbeiterinnen neue VW Beetle zu. Eine Observation durch mich und Ex-Kripo-Kommissare ergab, dass sie jeden 3. Donnerstag abends, wenn der Geschäftsführer schon nach Hause gegangen war, das Geschäft aber noch länger geöffnet hatte, blaue Mülltüten voller Oberbekleidung bis unter das Dach in ihre VW-Beetle stopften, wegfuhren und über eigene eBay-Shops verkauften. Am nächsten 3. Donnerstag nahm ich mit den Kommissaren die drei Täterinnen auf frischer Tat fest. Vor die Wahl zwischen Polizei (Anzeige, Inhaftierung) und Kooperation gestellt, entschieden sich zwei sofort für Kooperation. Die dritte benötigte intensivere Bearbeitung durch mich. Schließlich unterzeichneten alle drei Eigenkündigungen ihrer Arbeitsverträge, Schuldanerkenntnisse über insgesamt 90.000 € und Geständnisse. Dafür verzichtete der Mandant auf Strafanzeigen.
- - betreffend Organisationen
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In einer Kommune hatten sich gleich drei Familien dergestalt entwickelt, dass sie den Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) immer wieder mit Ermordung bedrohten und auch erheblich übergriffig gegen Bürger der Kommune waren. Die ständig alarmierte Polizei konnte keine Lösung liefern, so dass der Gemeinderat mich mit Aufklärung und strafrechtlicher Beratung/Vertretung beauftragte. Der Fall wurde auch im Fernsehen dargestellt.
- - betreffend Privatpersonen
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5 Männer aus Mali wollten einen gelben Lamborghini Urus (SUV) kaufen. Sie hatten das Angebot für 230.000 € auf einem Internet-Portal entdeckt. Sie überwiesen den Kaufpreis von ihrer afrikanischen Bank auf die Sparkasse in B. Nur bekamen sie das Fahrzeug nie. Es existierte nur auf dem Foto. Der Emissär der Mali-Männer wurde bei einem Treffen von den Verkäufern verprügelt. Er rief die Polizei. Die wollte nur eine Anzeige wegen Körperverletzung aufnehmen, nicht aber wegen des viel schwerwiegenderen Betrugsdelikts. Über Vermittlung des Präsidenten einer ausländischen Anwaltskammer, der von unserer juristisch-investigativen Stärke gehört hatte, kamen die Mali-Männer zu mir. Unsere Ermittlungen enttarnten organisierte Verbrecher, die mit dieser Masche schon zahlreiche andere geschädigt hatten. Auf unsere Ergebnisse hin begann die Polizei jetzt mit einem Ermittlungsverfahren. Der Haupttäter wurde zu einer Haftstrafe mit Abschöpfung seines Vermögens verurteilt.
- - betreffend Strafverteidigung
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In der aus Presse und TV bekannten Staatsschutzsache "Prinz Reuß" wurde ich als investigativer Verteidiger für den angeklagten Polizeibeamten F. angefragt und vom Bundesgerichtshof als einer von drei Pflichtverteidigern beigeordnet. Meine Sachaufklärung begründete den Verdacht, dass ein fremder Staat die Handlungen des innersten Kreises gefördert hat. Ich habe daraus als erste die "Zweikreis-Theorie" entwickelt, über die am 22.8.2023 vor dem Ermittlungsrichter des BGH mündlich verhandelt wurde.
Ein Unternehmer legte Rabattsysteme für Campingplatzbesuche auf. Er wurde von einer angeblichen Privatperson wegen Betruges angezeigt, weil seinen Angeboten die Gegenleistung fehlen würde. Meine Ermittlungen ergaben, dass der Anzeigeerstatter für einen Konkurrenten des Beschuldigten tätig war und die Zeugen gekauft hatte - Freispruch. Der Fall wurde in der Presse dargestellt.
Ein Bürgermeister war angeklagt, zum Beweis der Gefährlichkeit eines Gemeindebewohners Fotos von dessen misshandelter Mutter in Besprechungen u.a. mit dem Städte- und Gemeindebund verwendet zu haben (§ 201a StGB). Unter meiner Verteidigung wurde das Verfahren eingestellt. Der Fall wurde in der Presse dargestellt.
Ein vielreisender Unternehmer wurde angeklagt, mit einem gefälschten polnischen Führerschein Auto gefahren zu sein. Meine Ermittlungen ergaben, dass er auf Verbrecher in Slubice (Frankfurt/Oder) hereingefallen war, die dort in großem Stil als angebliche Fahrschule auftraten und sogar angebliche amtliche "Prüfer" aufboten. Freispruch wegen subjektiver Unkenntnis, dass es sich um Fälschungen handelte.
Fachanwalt oder Vertiefungsstudium?
In der reformierten Juristenausbildung der Universität Hannover habe ich ein zweijähriges Vertiefungsstudium "abweichendes Verhalten" (Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Kriminologie etc.) erfolgreich absolviert.
Meines Erachtens ist dieses Vertiefungsstudium wesentlich "mehr" als die Mindestvoraussetzung für den Titel Fachanwalt für Strafrecht (3 Jahre im Beruf, 60 Fälle, 120 Stunden Lehrgang mit Leistungskontrollen). Ich bin 22 Jahre im Beruf, habe die Erfahrung aus mehreren tausend strafrechtlichen Fällen und die theoretische Materie nicht 120 Stunden, sondern 2 Jahre lang - etwa 4000 Stunden lang - vertieft.
Kanzleiprofil
Ich bin von Magdeburg (Zulassungssitz) und Hildesheim (Zweigstelle) aus überregional und investigativ auch international tätig. In vielen ausländischen Staaten benötigt ein fremder Rechtsanwalt mit CCBE-Registrierung - anders als ausländische Polizisten oder Privatdetektive - keine Genehmigung, um den richtigen Leuten zur richtigen Zeit die richtigen Fragen zu stellen und kann daher ggf. erfolgsentscheidend schneller an Informationen kommen.
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![Investigation](media/images/5c7aacdb2b614928af9618ee3a1dd37f-large.jpg)