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Strafrecht mit integrierten Ermittlungen

Rechtsanwalt Martin Heynert hat sich seit 2011 auf Strafrechtsfälle mit aufklärungsbedürftigen Sachverhalten und Beweisermittlungen [integrierte Ermittlungen] spezialisiert; dafür ist er juristisch und investigativ ausgebildet [Lebenslauf]. Ihn unterstützen noch einige Ex-Kripo-Kommissare.

"Da mihi facta dabo tibi ius" = "gib mir Beweise, dann gebe ich Dir Recht" sagten schon die Richter im alten Rom zu ihren Kunden. Im Strafrecht sind der Sachverhalt und seine Beweisbarkeit entscheidungsrelevant.

Criminal law with integrated investigation

Since 2011, German Rechtsanwalt (Lawyer) Martin Heynert has specialized in criminal cases with facts in need of investigation and lack of evidence. He is both legally and investigatively educated for this [CV].

"Da mihi facta dabo tibi ius" - "give me facts and I'll give you right", the judges in ancient Rome already said to their clients. In criminal law, the facts and their proofability are very relevant to the right decision.

Martin Heynert has strong connections into the U.S.A. and spent quite a while of his lifetime there.

[Wirtschaftskriminalität]

Kerngeschäft von Rechtsanwalt Heynert und seinen Ex-Kripo-Kommissaren sind Abwehr von Wirtschaftskriminalität und Unternehmenssicherheit. Wir klären Verdachtsfälle investigativ auf und räumen sie juristisch ab, aus einer Hand ohne Schnittstellenverluste.

Wir können offene Ermittlungen, Zeugeninterviews, Konfrontationen mit Verdächtigen und mittelgroße Observationen selbst leisten. Wenn mehr erforderlich ist, verstärken wir uns mit kommerziellen Detektivbüros.

Bei guter Beweislage können wir mit den überführten Tätern eine außergerichtliche Einigung versuchen. Dies geht schneller und ist leiser als ein jahrelanger Prozess.

Wenn Täter uneinsichtig sind, können wir gute Strafanzeigen ausarbeiten und Sie durch das Strafverfahren vor allen deutschen Strafgerichten als Ihr professioneller Geschädigten-, Nebenkläger- und Adhäsionsklägervertreter begleiten. Da mihi facta dabo tibi ius!

[Allgemeines Strafrecht]

Zweites Standbein ist das allgemeine Strafrecht. [Kriminalfälle, StaatsschutzsachenGroße Strafkammern, Rechtsmedizin, Wiederaufnahmeverfahren, Disziplinarverfahren]  Hier sind wir entweder außergerichtlich beratend oder vor allen deutschen Strafgerichten entweder für Geschädigte als investigativer Nebenkläger, Privatkläger, Adhäsionskläger oder für Beschuldigte als investigativer Strafverteidiger tätig. Im Strafrecht ist es wichtig, seine Geschichte nicht nur gut erzählen, sondern auch gut beweisen zu können - da mihi facta dabo tibi ius!

Rechtsanwalt Heynert hat auch schon eine ganze Reihe erfolgreicher Revisionen geführt.

[Legal Outsourcing]

Investigative Aufklärung des Sachverhalts und Beweissicherung sind dem Rechtsanwalt nicht nur erlaubt, sondern mittlerweile explizite Berufspflicht nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 BRAO. Für Kollegen oder Rechtsabteilungen bieten wir Aufklärung des Sachverhalts und Beweissicherung als modernes Legal Outsourcing ("Mandate zerlegen") an.

Echte
Fälle

  • - von Unternehmen
  • Ein metallverarbeitender Betrieb erhielt einen anonymen Hinweis, dass es zu Diebstählen an den Rohstofflieferungen käme. Eine Überwachung bestätigte den Verdacht. Die Ermittlungen ergaben, dass sich im Betrieb, ausgehend von einem eingestellten Einwanderer, eine islamistische Zelle gebildet hatte. Sogar der Vorarbeiter der Schmelzerei, ein katholischer Pole, wirkte mit und schaffte den Dieben freie Bahn. Wir wunderten uns über den Verkaufserlös der "Sore" weit unter Hehlerpreis. Die Täter spendeten den Erlös an eine nahegelegene Moschee, die daraus Auftritte eines Hasspredigers bezahlte. Unsere Ermittlungen bestätigten den Verdacht und führten zu fristlosen Entlassungen der vier Täter, von denen einer noch einen Versuch vor dem Arbeitsgericht unternahm. Damit löste er aber ein Strafverfahren gegen sich aus. Gegen den Rechtsanwalt wurden Todesdrohungen ausgesprochen und anlässlich eines Gerichtsverfahrens gegen den uneinsichtigen vierten Täter wurde er konkret mit einem Messer angegriffen.

    Der Inhaber einer Restaurationswerkstatt für sehr hochpreisige historische Automobile erkrankte für einige Monate schwer. In der Zwischenzeit kaperten seine führenden Mitarbeiter sein Unternehmen. Als der - genesene - Unternehmer zurückkehrte, stand er den Tätern im Weg. Sie manipulierten den vom Unternehmer selbst genutzten Oldtimer-PKW an der Bremsanlage. Dem Unternehmer fielen aber glücklicherweise geringe Mengen Flüssigkeit unter seinem Fahrzeug auf. Unsere Ermittlungen bestätigten den Verdacht und führten zu fristlosen Entlassungen der Täter. Aus dem weiteren Umfeld der Täter versuchte ein Helfer, den Rechtsanwalt bei einem Treffen zur außergerichtlichen Einigung totzufahren.

    Dem Geschäftsführer eines Second-Hand-Bekleidungsgeschäfts fielen unerklärliche Fehlmengen auf. Etwa gleichzeitig legten sich drei Mitarbeiterinnen neue VW Beetle zu. Eine Observation ergab, dass sie jeden 3. Donnerstag abends, wenn der Geschäftsführer schon nach Hause gegangen war, das Geschäft aber noch länger geöffnet hatte, blaue Mülltüten voller Oberbekleidung bis unter das Dach in ihre Beetle stopften und über eigene eBay-Shops verkauften. Am nächsten 3. Donnerstag nahm der Rechtsanwalt mit den Kanzleikommissaren die drei auf frischer Tat fest. Vor die Wahl zwischen Polizei (Anzeige, Inhaftierung) und Kooperation gestellt, entschieden sich zwei sofort für Kooperation. Die dritte benötigte mehr Bearbeitung. Schließlich unterzeichneten alle drei Eigenkündigungen ihrer Arbeitsverträge, Schuldanerkenntnisse über insgesamt 90.000 € und Geständnisse. Dafür verzichtete der Mandant auf Strafanzeigen.

  • - von Organisationen
  • In einer Kommune hatten sich gleich drei Familien entwickelt, die den Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) häufig mit Ermordung bedrohten und auch erheblich übergriffig gegen Bürger der Kommune waren. Die ständig informierte Polizei konnte keine Lösung liefern, so dass sich der Gemeinderat unsere Kanzlei mit Sicherheitsberatung und Strafverfolgung beauftragte. Inzwischen sind Anklagen gegen die Protagonisten erhoben worden und auch durch andere Maßnahmen hat die Delinquenz deutlich abgenommen. Der Fall wurde im Fernsehen dargestellt.


  • - von Privatpersonen
  • Ein achtjähriges Mädchen war aus einer Begegnung ihres deutschen Vaters mit einer osteuropäischen Mutter entstanden. Das Kind lebte bei seinem Vater und sah seine Mutter gelegentlich zum Umgang. Sukzessive berichtete es von schweren, sadistischen Misshandlungen. So sollte die Mutter das Kind im Freibad bis zur Bewusstlosigkeit unter Wasser gezogen haben, wobei dieser Vorgang und die Abholung des Kindes mit dem Rettungswagen von einem Bekannten der Mutter gefilmt worden sein sollen. Die Mutter habe gesagt, so etwas müsse sie tun, um Geld zu verdienen. Das Kind wurde nicht ernst genommen und in die Psychiatrie eingeliefert. Dort erkannte man, dass die Geschichte doch wahr sein könnte und empfahl meine Kanzlei. Unsere Ermittlungen verstärkten den Verdacht auf eine kinderpornografisches osteuropäisches Netzwerk. Anläßlich einer richterlichen Videovernehmung in Berlin, die der Richter der Gegenseite terminlich bekanntgegeben hatte, wurden der Rechtsanwalt und das von ihm nebst Begleitung transportierten Kind verfolgt.

    Eine öffentlich bekannte Frau hatte eine Vorliebe für Fesselspiele in der passiven Rolle. Ihr neuer Freund machte sie nach einigen problemlos verlaufenen Spielen nicht mehr los. Sie wurde erst drei Tage später in reduziertem Allgemeinzustand von ihrer Putzfrau gefunden. Der Täter hatte in der Zwischenzeit ihr Vermögen geschmälert. Die Verletzte wünschte keine Polizei. Wir fanden den Täter in einem afrikanischen Land. Er war nicht kooperativ, sondern griff unseren Begleitschutz an. Der Täter sitzt seither in diesem afrikanischen Land im Gefängnis, während das Auslieferungsverfahren langsam läuft.

    5 Männer aus Mali wollten einen gelben Lamborghini Urus (SUV) kaufen. Sie hatten das Angebot für 230.000 € auf einem Internet-Portal entdeckt. Sie überwiesen den Kaufpreis von ihrer afrikanischen Bank auf die Sparkasse in B. Nur bekamen sie das Fahrzeug nie. Es existierte nur auf dem Foto. Der Emissär der Mali-Männer wurde bei einem Treffen von den Verkäufern verprügelt. Er rief die Polizei. Die wollte nur eine Anzeige wegen Körperverletzung aufnehmen, nicht aber wegen des viel schwerwiegenderen Betrugsdelikts. Über Vermittlung des Präsidenten einer ausländischen Anwaltskammer, der von unserer juristisch-investigativen Stärke gehört hatte, kamen die Mali-Männer zu mir. Unsere Ermittlungen enttarnten organisierte Verbrecher, die mit dieser Masche schon zahlreiche andere geschädigt hatten. Auf unsere Ergebnisse hin begann die Polizei jetzt mit einem Ermittlungsverfahren. Der Haupttäter wurde zu einer Haftstrafe mit Abschöpfung seines Vermögens verurteilt.

  • - Strafverteidigung
  • Der Rechtsanwalt war vom Bundesgerichtshof als einer von drei Pflichtverteidigern des Beschuldigten M. F. in dem Komplex "Prinz Reuß" (angebliche Verschwörer mit dem Ziel eines Sturms auf den Reichstag und Umsturz) von Dezember 2022 bis 10.6.2024 bestellt. Seine investigativ-juristischen Hintergrundermittlungen ergaben einen starken Verdacht auf Einflussnahme durch einen östlichen Staat mit entsprechender Schuldverringerung des Mandanten. Wir haben daraus als erste die "Zweikreis-Theorie" entwickelt, über die am 22.8.2023 vor dem Ermittlungsrichter des BGH mündlich verhandelt wurde. Der Fall wurde und wird im Fernsehen dargestellt.

    Ein Unternehmer legte Rabattsysteme für Campingplatzbesuche auf. Er wurde von einer angeblichen Privatperson wegen Betruges angezeigt, weil seinen Angeboten die Gegenleistung fehlen würde. Unsere Ermittlungen ergaben, dass der Anzeigeerstatter für einen Konkurrenten des Beschuldigten tätig war und die Zeugen gekauft hatte - Freispruch. Der Fall wurde in der Presse dargestellt.

    Ein Bürgermeister war angeklagt, zum Beweis der Gefährlichkeit eines Gemeindebewohners Fotos von dessen mißhandelter Mutter in Besprechungen u.a. mit dem Städte- und Gemeindebund verwendet zu haben (§ 201a StGB). Unter hiesiger Verteidigung wurde das Verfahren eingestellt. Der Fall wurde in der Presse dargestellt.

    Ein vielreisender Unternehmer wurde angeklagt, mit einem gefälschten polnischen Führerschein gefahren zu sein. Unsere Ermittlungen ergaben, dass er auf Verbrecher in Slubice (Frankfurt/Oder) hereingefallen war, die dort in großem Stil als angebliche Fahrschule auftraten und sogar Komplizen als angebliche "Prüfer" aufboten. Freispruch wegen subjektiver Unkenntnis, dass es sich um Fälschungen handelte.

Kanzleiprofil

Die Kanzlei ist von Magdeburg (Zulassungssitz) und Hildesheim (Zweigstelle) aus überregional und investigativ auch international tätig. In vielen fremden Staaten benötigt ein ausländischer Rechtsanwalt mit CCBE-Registrierung - anders als ausländische Polizisten oder Privatdetektive - keine Genehmigung, um den richtigen Leuten zur richtigen Zeit die richtigen Fragen zu stellen. Er kann daher mit seinen Ermittlungen - mitunter erfolgsentscheidend - schneller sein.

[Lebenslauf]  [Qualifikationen]

Investigation