Allgemeines Strafrecht
Verteidigung in Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung.
Strafverfahren greifen tief in das Leben der Betroffenen ein – beruflich, privat und finanziell. Frühzeitige, ruhige und strategische Verteidigung ist daher wichtiger als jede schnelle Reaktion aus dem Bauch heraus.
Schon vor dem Staatsexamen habe ich meine strafrechtliche Ausbildung durch ein zweijähriges Vertiefungsstudium „abweichendes Verhalten“ an der Universität Hannover ergänzt – mit Schwerpunkten unter anderem in Strafrecht, Strafvollstreckungsrecht, Psychologie des abweichenden Verhaltens und Beweislehre. Hinzu kommt eine zusätzliche investigative Ausbildung an der privaten US-Polizeiakademie „Fortis“. Ich arbeite daher nicht nur mit Paragrafen, sondern mit einem ausgeprägten Blick auf Fakten, Beweise und Ermittlungstaktik – im Sinne des römischen Rechtsgedankens: da mihi facta, dabo tibi ius („gib mir die Tatsachen, dann gebe ich dir das Recht“).
Ich übernehme die Verteidigung in Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen und stehe auch in akuten Situationen – Durchsuchung, Verhaftung, Vorladung – kurzfristig zur Verfügung.
Schwerpunkte in der Strafverteidigung
Nicht jedes Verfahren ist spektakulär – aber für die Betroffenen ist jedes Verfahren existenziell. Ich verteidige im gesamten Bereich des allgemeinen Strafrechts, mit besonderer Erfahrung in komplexen und wirtschaftsnahen Sachverhalten.
- Allgemeines Strafrecht
Körperverletzung, Vermögensdelikte, Eigentumsdelikte, Verkehrsstrafrecht u. a. - Wirtschaftsnahe Strafverfahren
Betrug, Untreue, Korruption, Insolvenznähe, strafrechtliche Risiken von Geschäftsleitern. - Strafverteidigung von Berufsträgern
Verfahren gegen Ärzt:innen, Anwält:innen, Organmitglieder und leitende Angestellte. - Eigene Entlastungsermittlungen mit starken investigativen Möglichkeiten
Aufbau einer eigenen Entlastungsstrategie mit gezielten Ermittlungen außerhalb der Strafverfolgungsbehörden – unterstützt durch ein „privates MEK“ aus ehemaligen MEK-Kriminalpolizeikommissaren für hochwertige, diskrete und rechtlich saubere Ermittlungsarbeit. - Frühe Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Akteneinsicht, Einordnung der Vorwürfe, Verteidigungsstrategie, Kommunikation mit den Behörden.
- Hauptverhandlung
Vorbereitung, Beweisanträge, Zeugenbefragung, Umgang mit Medien- und Öffentlichkeitsdruck. - Revisionsbegründungen vor Oberlandesgerichten und Bundesgerichtshof
Ausarbeitung von Revisionsbegründungen in einem stark formalisierten Rechtsmittelverfahren, in dem bereits kleinere Formfehler zur Unzulässigkeit führen können. - Strafrechtliche Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht
Prüfung und Ausarbeitung von Verfassungsbeschwerden, bei denen neben der inhaltlichen Begründung vor allem die Einhaltung sämtlicher formeller Anforderungen von zentraler Bedeutung ist. - Wiederaufnahmeverfahren
Vorbereitung und Begründung von Wiederaufnahmeanträgen, bei denen der Antragsteller in der Regel durch eigene Ermittlungen neue Tatsachen oder Beweismittel beibringen muss, die die Unrichtigkeit des alten Urteils belegen können. - Strafvollstreckung
Fragen der Strafaussetzung zur Bewährung, Vollzugslockerungen, Reststrafenaussetzung.
Arbeitsweise in Strafsachen
Strafverteidigung bedeutet für mich nicht, jedes Verfahren lautstark zu führen. Häufig ist eine ruhige, strukturierte und diskrete Vorgehensweise erfolgreicher – insbesondere, wenn neben der strafrechtlichen Dimension auch berufliche oder wirtschaftliche Folgen zu berücksichtigen sind.
Bei umfangreichen Ermittlungsakten nutze ich – in einem geschützten Datenbereich – moderne KI-Werkzeuge zur Auswertung des Aktenbestands. Gerade bei Akten mit vielen tausend Seiten lassen sich so Muster, Widersprüche und entlastende Details deutlich schneller erkennen. Das ermöglicht einen zuvor kaum erreichbaren Überblick und in der Beweisaufnahme überlegene, präzisere Reaktionen.
- Frühe Einschaltung – möglichst vor einer ersten Vernehmung oder Einlassung.
- Klare Kommunikation – mit den Mandant:innen, aber auch mit den Ermittlungsbehörden.
- Strategie statt Aktionismus – nicht jede Härte ist sinnvoll, nicht jede Kooperation schadet.
- Vertraulichkeit – diskrete Behandlung sensibler Sachverhalte, insbesondere bei Berufsträgern.
Kontakt in Strafsachen
Wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren betroffen sind oder eine Vorladung, Durchsuchung oder Verhaftung im Raum steht, ist frühzeitige Beratung entscheidend.
Kontakt:
E-Mail: martin@heynert.com
Telefon: Büro Magdeburg +49.391.5982-243, Mobil +49.171.4135269
Termine nach Vereinbarung in Magdeburg und Hildesheim.