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Vertiefungsstudium abweichendes Verhalten

Fachanwalt für Strafrecht? In der reformierten Juristenausbildung an der Universität Hannover habe ich ein zweijähriges Vertiefungsstudium "abweichendes Verhalten" (Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Kriminologie etc.) erfolgreich absolviert.

Meines Erachtens ist dieses Vertiefungsstudium wesentlich "mehr" als die Mindestvoraussetzung für den Titel Fachanwalt für Strafrecht (3 Jahre im Beruf, 60 Fälle, 120 Stunden Lehrgang mit Leistungskontrollen). Ich bin 22 Jahre im Beruf, habe die Erfahrung aus mehreren tausend strafrechtlichen Fällen und die theoretische Materie nicht 120 Stunden, sondern 2 Jahre lang - etwa 4000 Stunden lang - vertieft.