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FÜR ALLES WAS VERBOTEN IST

JURISTISCH UND INVESTIGATIV

  • Bestechung
  • Unlauterer Wettbewerb
  • Kick-Back-Provisionen
  • Spionage
  • Sabotage
  • Ausgründung
  • Unterschlagung
  • Bilanzkosmetik

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  • Erbschaftsbetrug
  • Ausspähung

Allgemeines Strafrecht
Wirtschaftskriminalität
Wettbewerbsdelikte
Medizinstrafrecht
Erbschaftsbetrug
Verkehrsdelikte


Willkommen! Meine Rechtsanwaltsbüros in Hildesheim (seit 2002) und Magdeburg (seit 2012) haben sich auf abweichendes Verhalten und unerlaubte Handlungen fokussiert. „Abweichendes Verhalten“ war schon mein zweijähriger Vertiefungsbereich im einstufigen Jurastudium an der Uni Hannover zwischen 1977 und 1984 und das ist „etwas“ mehr als die 60 Theoriestunden, die man für den Fachanwalt Strafrecht benötigt. [Mein Lebenslauf] In Hildesheim wird noch deliktisches Familienrecht (Sorge-  und Umgangsrechtsentzug bei deliktischer Gefährdung des Kindeswohls durch Eltern) praktiziert. Wir sind nicht auf die Regionen Magdeburg und Hildesheim beschränkt, sondern können – wie jeder Rechtsanwalt - vor allen deutschen Straf- und Verwaltungsgerichten und vor dem Verfassungsgericht verhandeln. In Zivilsachen dürfen vor dem BGH nur Anwälte mit dortiger Singularzulassung verhandeln, ansonsten jeder Anwalt überall.

Ein Alleinstellungsmerkmal unter Rechtsanwälten sind unsere starken integrierten Ermittlungen. Schon im alten Rom sagten die Richter zu ihren Kunden: „Da mihi facta, dabo tibi ius – Gib mir Beweise, dann gebe ich dir Recht!“ Im Parteienprozess ist es nicht Sache des Gerichts, der Partei ihre Beweise zu verschaffen. Ich selbst habe auch eine investigative Ausbildung und vor meiner Rechtsanwaltstätigkeit die Wirtschaftsdetektei Pro Secura (1980 – 1994) und den Wirtschaftsnachrichtendienst Detego (1997 – 2001) geleitet. Mit Ex-Kripo-Kommissaren (meist aus MEK‘s) untersuche ich gerne die kniffeligsten Beweisprobleme. Konkret bieten wir offene und verdeckte Ermittlungen, mobile oder stationäre Observationen und kriminalistische Fallanalysen. Zur Analyse großer Informationsmengen setzen wir künstliche Intelligenz ein. Die Zulässigkeit eigener anwaltlicher Nachforschungen findet sich in § 46 Abs. 3 Nr. 1 BRAO "Aufklärung des Sachverhalts".


Hotline 0171.4135269


Hier finden Sie solide Kompetenz und Erfahrung beispielsweise für:

  • Repressive Aufklärung und Verfolgung von bereits geschehener Wirtschaftskriminalität (Betrug durch Geschäftspartner und Investoren, Untreue durch Mitarbeiter, Spionage und Sabotage, Ausgründung durch Mitarbeiter). Die eigene Aufklärung ermöglicht bei repressiver Verfolgung oft eine schnelle, diskrete, privatrechtliche Einigung mit den Tätern ohne Gerichtsverfahren.
  • Präventive frühe Erkennung von wirtschaftskriminellen Angriffsversuchen, auch Due-Diligence- und Bona-Fide-Ermittlungen.
  • Repressive Aufklärung und Verfolgung von kriminellem und unlauterem Wettbewerb.
  • Individual-Verteidigungen in gesamten allgemeinen Strafrecht und vor allen deutschen Strafgerichten einschließlich Schwurgerichts- und Staatsschutzanklagen, Revisionsbegründungen, Wiederaufnahme-Verfahren und Verfassungsbeschwerden. Es kann eventuell besser sein, einen Verteidiger von außerhalb zu wählen als einen mit den örtlichen Richtern gut befreundeten Kollegen.
  • Individual-Verteidigungen mit zusätzlichem rechtsmedizinischen Verständnis für Ärzte und Pflegende v.a. bei Vorwurf von Behandlungsfehlern, aber auch bei Abrechnungsbetrug oder Korruption.
  • Individual- und Unternehmensverteidigungen bei allen Ordnungswidrigkeiten und vor allen deutschen Bußgeldgerichten.
  • Individual- und Unternehmensverteidigungen im gesamten Kartellrecht.
  • Straßenverkehrsverteidigungen für Vierrad- und Zweiradfahrer. 
  • Nebenklägervertretungen ("Opferanwalt") und Adhäsionsverfahren (Schmerzensgeldansprüche werden gleich im Strafverfahren gegen den Täter erledigt, kein Zivilprozess mehr nötig).
  • Erbschaftsbetrug: Ermittlung nach verstecktem Vermögen und gerichtliche Durchsetzung.
  • Nur in Hildesheim: Deliktisches Familienrecht (Sorge- und Umgangsrechtsentzug bei deliktischer Gefährdung des Kindeswohls durch Eltern). Für sonstiges Familienrecht (v.a. alle finanziellen Aspekte von Scheidungen) empfehle ich die Kollegen Schöpke (www.raschoepke.de) oder Kirchberg-Pfahl (www.kirchberg-pfahl.de), mit denen wir uns seit vielen Jahren professionell ergänzen.

Aktuelles


Fälle

  • In dem durch Presse und Fernsehen bekannten Staatsschutzverfahren „Prinz Reuß u.a.“ war ich von  1 1/2 Jahre Pflichtverteidiger im Vor- und Zwischenverfahren. Ich bin weiterhin Wahlverteidiger und Terminsspringer vor dem OLG Frankfurt.
  • In dem durch Presse und Hörfunk bekannten Kindesmissbrauchsfall „Amelie“ in Berlin (Mutter soll 7-jähriges Kind für perverse Videoproduktionen hergegeben haben) war ich Nebenklägervertreter des Kindes.
  • In dem durch Presse und Fernsehen bekannten großen Rocker-Brandstiftungs-Prozess vor dem Schwurgericht Hildesheim bin ich Wahlverteidiger für den angeblichen Anstifter.
  • Ich verteidige einen Bauunternehmer, der - mit Wissen der Bauherren - erst einmal ohne Baugenehmigung begonnen hat und von diesen jetzt strafrechtlich angegangen wird.
  • Für eine private Pflegeheimkette untersuchen wir investigativ Hintergründe einer versuchten feindlichen Übernahme (Due Diligence Prüfung).
  • In einem internationalen Erbfall gehen wir investigativ dem Verdacht nach, dass eine Miterbin wertvolles Grundvermögen in einem Mittelmeerstaat verschweigt (Betrug bzw. Untreue).
  • In einem internationalen Sorgerechtsfall haben wir die vom Vater in einen nahöstlichen Staat mitgenommenen Kinder aufgespürt und mit einem Kollegen für Familienrecht zurückgeholt.
  • Ein 6-jähriges Mädchen wurden beim Umgang mit dem Kindesvater dort zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate vom Hund gebissen, diesmal mit schweren Verletzungen im Gesicht und möglicherweise lebenslangen Narben. Der Vater schützt sein Kind nicht und ist uneinsichtig .

Blog

8.10.2025: Rechtsanwalt Heynert erhebt als Wahlverteidiger Fritsch im Prinz-Reuß-Staatsschutzverfahren die erste Verfassungsbeschwerde.

Presseerklärung:

„Pflichtverteidigung darf nicht auf Freiwilligkeit beruhen – Rechtsanwalt Heynert kritisiert Praxis im Staatsschutzverfahren Reuß“ und erhebt Verfassungsbeschwerde wegen Verstoß gegen das Grundrecht auf ein faires Verfahren mit guter Verteidigung.

Im Staatsschutzverfahren „Prinz Reuß“ vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main kam es am 5. August 2025 zu einem ungewöhnlichen Vorgang: Der Vorsitzende des 8. Strafsenats lehnte es ab, Rechtsanwalt Martin Heynert – der an diesem Tag für einen verhinderten Pflichtverteidiger einsprang – wie bisher als tageweisen Pflichtverteidiger beizuordnen. Obwohl er in früheren Sitzungen in gleicher Konstellation beigeordnet worden war, sollte er diesmal ohne Bestellung und ohne Vergütung bleiben.

Heynert blieb dennoch aus Pflichtgefühl im Saal, um die Verteidigung seines Mandanten nicht zu gefährden. Gegen die Ablehnung legte er sofortige Beschwerde ein, die der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 17. 9. 2025 – StB 46/25) zurückwies. Nun hat Heynert Verfassungsbeschwerde erhoben - die erste überhaupt in diesem wohl größten Strafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

„Es kann nicht sein, dass ein Gericht darauf vertraut, Verteidiger würden schon aus Pflichtgefühl unbezahlt einspringen, wenn eigentlich ein Pflichtverteidiger notwendig ist“, sagt Heynert.„Pflichtverteidigung ist eine staatliche Aufgabe – keine Frage der Freiwilligkeit.“

Nach seiner Darstellung verfügten alle anderen acht Angeklagten des Verfahrens über zwei Pflichtverteidiger. Nur sein Mandant hätte an diesem Tag ohne seine private Initiative mit nur einem Verteidiger dagestanden – obwohl das Verfahren wegen der Fülle an Chatprotokollen und abgehörten Gesprächen objektiv eine doppelte Verteidigung erfordert habe.

Heynert sieht darin eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung und eine Verletzung der institutionellen Pflicht des Staates, eine wirksame Verteidigung zu sichern. Seine Verfassungsbeschwerde rügt unter anderem Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichbehandlung), Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG (faires Verfahren), Art. 12 GG (Berufsfreiheit) sowie Art. 6 Abs. 3 c EMRK.

Heynert betont, dass der Vorgang exemplarisch zeige, wie lückenhaft die praktische Umsetzung der PKH-Richtlinie (EU 2016/1919) in der deutschen Pflichtverteidigung sei:

„Gerade in großen Staatsschutzverfahren darf der Staat die Verteidigungssicherung nicht auf das gute Herz einzelner Anwälte verlagern.“


TV-Statement Heynert:

„Ich bin seit Langem Verteidiger im Staatsschutzverfahren gegen die sogenannte Reuß-Gruppe.

Als ein Kollege verhindert war, bin ich – wie schon öfter – eingesprungen.
Diesmal wollte mich das Gericht aber nicht mehr als Pflichtverteidiger bestellen und sagte sinngemäß: ‚Sie sind ja ohnehin da, bleiben Sie doch kostenlos.‘

Ich habe den Tag trotzdem durchgezogen, weil ich meinen Mandanten nicht im Stich lasse.

Aber das ist genau der Punkt: Pflichtverteidigung darf keine Frage von Idealismus sein, sondern muss vom Staat gesichert werden – gerade in so wichtigen Verfahren.“


Radio-Interview Heynert:

Frage: Was ist genau passiert?

Antwort: Ich bin an einem Verhandlungstag für einen verhinderten Pflichtverteidiger eingesprungen – wie schon mehrfach zuvor. In der Vergangenheit wurde ich dafür jeweils als Pflichtverteidiger beigeordnet. Diesmal wollte das Gericht mich aber nicht mehr bestellen und meinte, ich könne ja auch als Wahlverteidiger bleiben – also ohne Vergütung.

Frage: Warum sehen Sie darin ein Problem?

Antwort: Weil Pflichtverteidigung eine staatliche Aufgabe ist. Sie darf nicht davon abhängen, ob ein Anwalt aus Pflichtgefühl unbezahlt einspringt. Alle anderen Angeklagten hatten zwei Pflichtverteidiger – mein Mandant wäre ohne mich allein gewesen.

Frage: Sie haben trotzdem verteidigt. Warum?

Antwort: Natürlich. Ich wollte nicht, dass mein Mandant schlechter gestellt wird. Aber genau das zeigt das strukturelle Problem: Das System verlässt sich auf das Pflichtbewusstsein einzelner Anwälte, anstatt rechtzeitig für Absicherung zu sorgen.

Frage: Was wollen Sie mit der Verfassungsbeschwerde erreichen?

Antwort: Eine klare Entscheidung: Der Staat muss sicherstellen, dass jeder Angeklagte in einem solchen Großverfahren wirksam verteidigt wird – nicht nur theoretisch, sondern praktisch und rechtlich abgesichert.

Frage: Hat der Fall grundsätzliche Bedeutung?

Antwort: Ja. Es geht nicht um eine persönliche Auseinandersetzung, sondern darum, ob das Pflichtverteidigungssystem in Deutschland mit der europäischen Rechtslage und dem Gebot des fairen Verfahrens vereinbar ist.


  • Echte Fälle für Unternehmen
  • Ein metallverarbeitender Betrieb erhielt einen anonymen Hinweis, dass es zu Diebstählen an den Rohstofflieferungen käme. Eine Überwachung bestätigte den Verdacht. Die Ermittlungen ergaben, dass sich im Betrieb, ausgehend von einem eingestellten Einwanderer, eine islamistische Zelle gebildet hatte. Sogar der Vorarbeiter der Schmelzerei, ein katholischer Pole, wirkte mit und schaffte den Dieben freie Bahn. Ich wunderte mich über den Verkaufserlös der "Sore" weit unter Hehlerpreis. Die Täter spendeten den Erlös an eine nahegelegene Moschee, die daraus Auftritte eines Hasspredigers bezahlte. Meine Ermittlungen bestätigten den Verdacht und führten zu fristlosen Entlassungen der vier Täter, von denen einer noch vor das Arbeitsgericht zog. Damit löste er aber ein Strafverfahren gegen sich aus.

    Der Inhaber einer Restaurationswerkstatt für hochpreisige historische Automobile erkrankte für einige Monate schwer. In der Zwischenzeit kaperten seine führenden Mitarbeiter das Unternehmen. Als der Unternehmer zurückkehrte, stand er den Tätern natürlich im Weg. Sie manipulierten den vom Unternehmer selbst genutzten Oldtimer-PKW an der Bremsanlage. Dem Unternehmer fielen aber glücklicherweise geringe Mengen Flüssigkeit unter seinem Fahrzeug auf. Meine Ermittlungen bestätigten den Verdacht und führten zu fristlosen Entlassungen der Täter.

    Dem Geschäftsführer eines Second-Hand-Bekleidungsgeschäfts fielen unerklärliche Fehlmengen auf. Etwa gleichzeitig legten sich drei Mitarbeiterinnen neue VW Beetle zu. Eine Observation durch mich und Ex-Kripo-Kommissare ergab, dass sie jeden 3. Donnerstag abends, wenn der Geschäftsführer schon nach Hause gegangen war, das Geschäft aber noch länger geöffnet hatte, blaue Mülltüten voller Oberbekleidung bis unter das Dach in ihre VW-Beetle stopften, wegfuhren und über eigene eBay-Shops verkauften. Am nächsten 3. Donnerstag nahm ich mit den Kommissaren die drei Täterinnen auf frischer Tat fest. Vor die Wahl zwischen Polizei (Anzeige, Inhaftierung) und Kooperation gestellt, entschieden sich zwei sofort für Kooperation. Die dritte benötigte intensivere Bearbeitung durch mich. Schließlich unterzeichneten alle drei Eigenkündigungen ihrer Arbeitsverträge, Schuldanerkenntnisse über insgesamt 90.000 € und Geständnisse. Dafür verzichtete der Mandant auf Strafanzeigen.

  • - für staatliche Organisationen
  • In einer Kommune hatten sich gleich drei Familien dergestalt entwickelt, dass sie den Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) immer wieder mit Ermordung bedrohten und auch erheblich übergriffig gegen Bürger der Kommune waren. Die ständig alarmierte Polizei konnte keine Lösung liefern, so dass der Gemeinderat mich mit Aufklärung und strafrechtlicher Beratung/Vertretung beauftragte. Der Fall wurde auch im Fernsehen dargestellt.


  • - für Family Offices
  • 5 Männer aus Mali wollten einen gelben Lamborghini Urus (SUV) kaufen. Sie hatten das Angebot für 230.000 € auf einem Internet-Portal entdeckt. Sie überwiesen den Kaufpreis von ihrer afrikanischen Bank auf die Sparkasse in B. Nur bekamen sie das Fahrzeug nie. Es existierte nur auf dem Foto. Der Emissär der Mali-Männer wurde bei einem Treffen von den Verkäufern verprügelt. Er rief die Polizei. Die wollte nur eine Anzeige wegen Körperverletzung aufnehmen, nicht aber wegen des viel schwerwiegenderen Betrugsdelikts. Über Vermittlung des Präsidenten einer ausländischen Anwaltskammer, der von unserer juristisch-investigativen Stärke gehört hatte, kamen die Mali-Männer zu mir. Unsere Ermittlungen enttarnten organisierte Verbrecher, die mit dieser Masche schon zahlreiche andere geschädigt hatten. Auf unsere Ergebnisse hin begann die Polizei jetzt mit einem Ermittlungsverfahren. Der Haupttäter wurde zu einer Haftstrafe mit Abschöpfung seines Vermögens verurteilt.

  • - in der Strafverteidigung
  • In der aus Presse und TV bekannten Staatsschutzsache "Prinz Reuß" wurde RA. Heynert als investigativer Verteidiger für den angeklagten Polizeibeamten F. angefragt und vom Bundesgerichtshof als einer von drei Pflichtverteidigern beigeordnet. Seine Sachaufklärung begründete den Verdacht, dass ein fremder Staat die Handlungen des innersten Kreises gefördert hat. Ere hat daraus die "Zweikreis-Theorie" entwickelt, über die am 22.8.2023 vor dem Ermittlungsrichter des BGH mündlich verhandelt wurde. 

    Ein vielreisender Unternehmer wurde angeklagt, mit einem gefälschten polnischen Führerschein Auto gefahren zu sein. Umsere Ermittlungen ergaben, dass er auf Verbrecher in Slubice (Frankfurt/Oder) hereingefallen war, die dort in großem Stil als angebliche Fahrschule auftraten und sogar angebliche amtliche "Prüfer" aufboten. Freispruch wegen subjektiver Unkenntnis, dass es sich um Fälschungen handelte.

Investigation