Beratung und Prozeßvertretung Strafrecht und Arbeitsrecht
Stundensatz 250 € zzgl. Auslagenerstattung nach RVG Abschnitt 7 zzgl. 19% MwSt., mindestens jedoch RVG-Rahmenhöchstgebühren.
Prozeßvertretung Zivilrecht (außer Arbeitsrecht)
Normale RVG-Tabellengebühr nach Streitwert, Mindest-Streitwert 5.000 €. Vorgerichtliche Gebühr (VV 2300) mindestens Gebührenfaktor 1,5.
Rechtsberatung Zivilrecht
Stundensatz 250 € zzgl. Auslagenerstattung nach RVG Abschnitt 7 zzgl. 19% MwSt.
Strafrechtliche Ermittlungen
Zzgl. 19% MwSt. | Innendienst | Außendienst |
Investigativer Rechtsanwalt | 250 €/Stunde | 2.500 €/Tagespauschale |
Kanzleiermittler | 150 €/Stunde | 1.500 €/Tagespauschale |
Bei Auslandseinsätzen kommen die reinen Verkehrsmittelkosten ab Flughafen Hannover in Business-Klasse oder Bahnhof Magdeburg/Hildesheim in 1. Klasse dazu. Auslagen für den Ankauf von Informationen sind nach Genehmigung zu erstatten.